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AGBs
ivolt ag, Obergasse 3b, CH-3264 Diessbach
AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)
  1. Die AGBs gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Firma ivolt ag.
  2. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen.
  3. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung durch uns sowie Ihre Übermittlung an die mit uns vertraglich verbundenen Dritten, soweit die Erhebung, Speicherung und/oder Übermittlung für den Abschluss, die inhaltliche Ausgestaltung und die Erfüllung eines Kaufvertrages (insbesondere der Auslieferung der von Ihnen gekauften Produkte) erforderlich ist.
  4. Die vereinbarten Preise sind wenn nicht anders angeben inkl. Schweizer Mwst. und sind verbindlich, mit Ausnahme von gesetzlichen Anpassung bis zur Auslieferung (z.B. Änderung von Zöllen, Mwst., Steuern oder Abgaben)
  5. Unsere Rechnungen bestehen, sofern nicht anders angegeben, aus einer Anzahlung zahlbar bei Bestellung und einer Restzahlung innert 5 Tagen bei Ankündigung der Lieferbereitschaft bei Auslieferung. Ist die Rechnung nicht bezahlt, kann keine Abholung oder Ablieferung erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Leistung Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen bzw. Bemängelungen zurückzuhalten. Für den Kauf von Waren/Leistungen über das Internet muss die Bezahlung bei ivolt ag im Voraus erfolgen.
  6. Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht vorliegt durch unsere Lieferung zustande. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen ihre Gültigkeit. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht oder das Produkt lieferbar ist.
  7. Die Art der Versendung (Transportweg und Transportmittel) bleibt ausschließlich uns vorbehalten. Bei grösseren Produkten wie Elektromobilen kommt die Lieferpauschale zur Anwendung.
  8. Die Lieferpauschale, ist zusätzlich zum vereinbarten Produktpreis und beinhaltet wenn nicht anders vereinbart, Zoll/Fracht/Typenprüfung/Bereitstellung/Instruktion/Lieferung bis ans Schweizer Domizil des Kunden.
  9. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Versandkosten und Nachnahmegebühr.
  10. Wir tragen die Verantwortung für den Untergang oder die Beschädigung des Produktes beim Transport zu Ihnen. Die Gefahrtragung geht mit Übergabe des Produktes durch das Transportunternehmen auf Sie über. Bei Direktabholern ist der Übertrag am Ort der Übergabe.
  11. Nach zwei erfolglosen Zustellversuchen erlischt automatisch unsere Lieferverpflichtung. Sie sind verpflichtet, die Ware bei Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen. Soweit Sie sichtbare Schäden feststellen, müssen Sie das Produkt nicht annehmen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt oder anderweitig berührt.
  12. Produkteigenschaften: Die Angaben über das Produkt oder Fahrzeug gemäss Kaufsvertrag gelten unter Vorbehalt allfälliger vom Hersteller angebrachten Produkte Optimierungen, Verbesserung, gesetzlichen Anpassungen und den branchenüblichen Toleranzen. Gewichte, Masse, Verbrauchsangaben, Betriebskosten, Geschwindigkeiten, Batteriezyklen und dergleichen sind bloss als Annährungswerte zu verstehen.
  13. Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass Sie die Produkte nach Anlieferung unverzüglich überprüfen und uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt schriftlich mitteilen. Verborgene Mängel sind uns unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  14. Die Gewährleistungsfrist (Garantie) beträgt 24 Monate, bei Batterien 12 Monate sofern vom Hersteller nicht anders angegeben. Keine Garantieansprüche können gewährt werden bei unsachgemässer Handhabung.
  15. Gewährleistungspflichtige Mängel in Garantie werden nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung am Sitz der Unternehmung beseitigt.
  16. Die Kosten der Nachbesserung übernehmen wir, sofern der von Ihnen beanstandete Mangel von uns anerkannt wird. Schlägt die Beseitigung eines gewährleistungspflichtigen Mangels durch Nachbesserung fehl, so können Sie eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen. Wir werden den Rechnungsbetrag entsprechend ganz oder anteilig auf ein zu bekannt gebendes Konto überweisen.
  17. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
  18. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die Firma ivolt ag berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer ist zwischenzeitlich verpflichtet jegliche Änderung seines Wohnsitzes dem Verkäufer mitzuteilen. Die Vermietung oder Veräusserung durch den Kunden ist bis zur vollständigen Zahlung nicht erlaubt.
  19. Die Zeit bis zum Erbringen der Leistung (Lieferzeit) gilt als unverbindlich vereinbart. Voraussetzung für die Einhaltung dieser ist, dass wir allfällige für den Auftrag nötige Zulieferungen rechtzeitig erhalten haben. Jegliche Ansprüche aus der Nichteinhaltung der angegebenen Zeit bis zum Erbringen der Leistung sind ausgeschlossen.
  20. Annahmeverzug / Rücktritt: Bezahlt ein Käufer bei Ankündigung der Lieferbereitschaft nicht innert einer zusätzlichen Nachfrist von 8 Tagen bleibt die vereinbarte Zahlung trotzdem wie vereinbart fällig. Die ivolt ag ist in diesem Fall berechtigt, den gesamten ausstehenden Betrag inkl. allfällig entstehender Zins-, Betreibungs- und andern Kosten geltend zu machen. Nach der Verwertung des Produktes wird die ivolt ag dem Kunden den Erlös der Verwertung abzüglich entstandener Kosten, entgangener Marge, Zinsen etc. zurückzahlen.
  21. Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufer/Unternehmers. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Verkäufers/Unternehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer/Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  22. Die Firma ivolt ag wird von ihrer Leistungserbringung frei, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
  23. Wo nichts anders vereinbart gilt das OR, Gerichtsstand ist Sitz der Unternehmung.
  24. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.